Jetzt kaufen Das Fachwissen für die optimale Vorbereitung – inkl. Lernkontrolle mit über 250 FragenGebundenes BuchSeit dem 21.03.2016 benötigen Vermittler eine Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO, wenn sie sich weiterhin im Geschäftsfeld der Immobiliardarlehnsvermittlung tummeln wollen. Die 34c-Vermittler profitieren gegebenenfalls von einer „Alten-Hasen-Regelung“. Wer schon seit dem 21.03.2011 ununterbrochen unselbstständig oder selbstständig als Immobiliardarlehnsvermittler tätig …